FAR-Rat veröffentlicht vorläufige Regelung zum Verbot von TikTok auf Geräten von Auftragnehmern: Wiley
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FAR-Rat veröffentlicht vorläufige Regelung zum Verbot von TikTok auf Geräten von Auftragnehmern: Wiley

Jan 30, 2024

WAS: Der Federal Acquisition Regulation (FAR) Council hat eine vorläufige Regelung zur Umsetzung des No TikTok on Government Devices Act veröffentlicht, die im Consolidated Appropriations Act, 2023 (Pub. L. No. 117-328) enthalten und im Office of Management and Budget Memorandum behandelt wurde M–23–13. Die Übergangsregelung verbietet die Verwendung von TikTok oder anderen Anwendungen von ByteDance auf der Informationstechnologie von Auftragnehmern, einschließlich Geräten im Besitz von Mitarbeitern, die im Rahmen eines Bring-Your-Own-Device-Programms (BYOD) verwendet werden. Die vorläufige Regelung fügt eine neue Vertragsklausel in FAR 52.204-27, Verbot einer von ByteDance abgedeckten Anwendung, hinzu, die besagt: „Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine abgedeckte Anwendung auf einer Informationstechnologie zu haben oder zu nutzen, die der Regierung gehört oder von ihr verwaltet wird, oder auf einer anderen.“ Informationstechnologie, die vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags genutzt oder bereitgestellt wird, einschließlich der von den Mitarbeitern des Auftragnehmers bereitgestellten Ausrüstung.“

WANN: Die Übergangsregelung gilt ab sofort. Vertragsbeamte sind verpflichtet, die neue Klausel in FAR 52.204-27 ab dem 2. Juni 2023 in alle Ausschreibungen, Vergaben, Änderungen, Ausübungen von Optionen oder Verlängerungen aufzunehmen. Öffentliche Kommentare zur Übergangsregelung können bis zum 1. August 2023 eingereicht werden.

WAS BEDEUTET ES FÜR DIE INDUSTRIE: Im Einklang mit den nationalen Sicherheitsbedenken, die zu dem Gesetz geführt haben, gilt das Verbot in FAR 52.204-27 für alle Verträge, einschließlich Verträge mit oder unter der vereinfachten Erwerbsschwelle und Verträge für kommerzielle Produkte, einschließlich Beschaffungen für kommerziell erhältliche Standardprodukte ( COTS)-Artikel und kommerzielle Dienstleistungen. Das Verbot gilt auch für Käufe unterhalb der Mikrokaufschwelle, die derzeit bei 10.000 US-Dollar liegt. In der Präambel der vorläufigen Regelung heißt es, dass der FAR-Rat nicht damit rechnet, dass die vorläufige Regelung erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben wird, da Auftragnehmer bereits vorhandene Technologien nutzen können, „um den Zugang zu unerwünschten oder schändlichen Websites zu blockieren, das Herunterladen verbotener Anwendungen zu verhindern“ Apps) auf Geräte übertragen und eine heruntergeladene App entfernen.“ Darüber hinaus stellt der FAR-Rat fest, dass die neue Regel im Gegensatz zu FAR 52.204–25, Verbot der Auftragsvergabe für bestimmte Telekommunikations- und Videoüberwachungsdienste oder -ausrüstung, die Verbote für bestimmte chinesische Telekommunikations- und Videoüberwachungsgeräte vorsieht, von einem Auftragnehmer nicht verlangt, seine Lieferung zu überprüfen Kette. Ebenso sieht die vorläufige Regelung keine Meldepflicht vor und verlangt auch keine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften.

FAR 52.204-27 übernimmt die gesetzliche Definition von „Informationstechnologie“ in 40 USC § 11101(6), die für Geräte gilt, die im Rahmen eines Vertrags verwendet werden müssen oder „in erheblichem Umfang bei der Leistung oder Bereitstellung von a“ verwendet werden Produkt." Die Klausel selbst gilt jedoch umfassender, indem sie abgedeckte Anwendungen auf der genutzten Informationstechnologie verbietetin jedem Maßeim Rahmen eines Regierungsauftrags.

Wie in der vorläufigen Regelung festgestellt wird, können Auftragnehmer diese Regel nicht nur durch das Blockieren oder Verhindern des Herunterladens von Apps, sondern auch durch Mitarbeiterrichtlinien für Arbeitsplatztechnologie, die möglicherweise aktualisiert werden müssen, sowie durch Kommunikation oder Schulung der Mitarbeiter, die „… klar erklären“, angehen. . Mitarbeiter, wenn eine abgedeckte Anwendung auf einem persönlichen Gerät, das zur Erfüllung eines Bundesvertrags verwendet wird, verboten ist.“

Die Wiley-Abteilungen für Regierungsverträge und Telekommunikation, Medien und Technologie werden die Entwicklungen in diesem Bereich und andere aufkommende Technologieprobleme, die Auftragnehmer betreffen, weiterhin überwachen.

WAS: WANN: WAS BEDEUTET ES FÜR DIE INDUSTRIE: in jedem Umfang